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kennzeichenF unterstützt den Sozialfond des Gemeindebezirks. Im letzten Samstagabend-Gottesdienst wurden fast 100 Euro zusammengelegt. Wer die Arbeit im Bereich Ausländer, Flüchtlinge und Soziales unterstützen möchte, kann dies tun durch Spenden auf das Gemeindekonto: EmK München-Erlöserkirche, Postbank München, Konto: 210 630 809, BLZ: 700 100 80 Stichwort: "Sozialfonds". Ab dem 10.10.2006 gilt in Deutschland eine Richtlinie der EU, die den Begriff "Flüchtling" (aus politischen oder religiösen Gründen) im Vergleich zur bisherigen Rechtsprechung der meisten deutschen Verwaltungsgerichte liberaler definiert. Vereinfacht formuliert, haben die Behörden und Gerichte in Deutschland jetzt auch die "subjektive Furcht vor Verfolgung" stärker zu berücksichtigen; auch soll es bei politischer Verfolgung nicht mehr allein darauf ankommen, ob etwa bei Asylfolgeanträgen eine "exponierte Exilaktivität" vorliegt und bei religiöser Verfolgung dürfen deutsche Behörden und Gerichte sich nicht mehr darauf zurückziehen, daß gesagt wird, der Flüchtling könne ja seine Religion zuhause, privat, ausüben; vielmehr soll es auch einen Asylgrund darstellen, wenn die öffentliche Religionsausübung im Heimatland nicht möglich ist. Zwar weiß niemand, in welcher Weise diese neue EU-Richtlinie in Deutschland angewandt wird; sie ist aber ab dem 10.10.2006 zwingend zu beachten. Es ist daher dringend empfohlen, auch in Fällen, in denen bisherige Asylanträge abgelehnt sind und nur eine Duldung vorliegt, einen Asylfolgeantrag unter Berufung auf eine neue (günstigere) Rechtslage zu stellen.